Wichtiges zur Übersicht:
- Die Förderung gilt für den Bau oder Kauf von Neubauimmobilien
- Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um jeweils 10.000 €
- Die Planung und Beratung durch Energieeffizienzexperten wird im Rahmen der Förderung berücksichtigt
- Die Immobilie muss nach Fertigstellung den Anforderungen klimafreundliches Effizienzhaus 40 entsprechen
Seit Juni 2023 gibt es mit dem Programm „Wohneigentum für Familien 300“ (WEF 300) eine Nachfolgeförderung des Baukindergelds. Dieses neue Modell zielt darauf ab, den Neubau oder den Erstkauf von selbstgenutzten und klimafreundlichen Häusern und Wohnungen zu fördern. Während das Baukindergeld, das von 2018 bis 2022 verfügbar war, eine direkte Zuschussleistung bot, handelt es sich bei der neuen Förderung um ein zinsvergünstigtes Darlehen. Der Fokus liegt nun stärker auf der Nachhaltigkeit der Immobilien und auf klar definierten Einkommensgrenzen.
Die Zielgruppe umfasst Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Dabei darf das Bruttojahreseinkommen für ein Kind maximal 90.000 Euro betragen, mit einem Aufschlag von 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Förderfähig sind nur Neubauten oder Erstkäufe, die strengen klimafreundlichen Anforderungen genügen, wie der Effizienzhaus-Stufe 40. Zusätzlich dürfen die Immobilien weder mit Öl, Gas, noch Biomasse beheizt werden. Auch die Planung und Beratung durch Energieeffizienzexperten wird im Rahmen der Förderung berücksichtigt.
Ein zentraler Unterschied zum Baukindergeld besteht darin, dass die Förderung keine direkte Auszahlung, sondern ein zinsgünstiger Kredit ist, dessen Höhe von der Nachhaltigkeit des Gebäudes, der Anzahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen abhängt. Zudem ist die Förderung an strenge Bedingungen geknüpft: Die Immobilie muss selbst genutzt werden, darf nicht als Ferienhaus dienen und muss klimafreundlich errichtet werden. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass nur Haushalte, die noch keine Förderung durch das Baukindergeld erhalten haben, Anspruch auf das WEF 300 haben.
Um die Förderung zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
- Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
- Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
- Bestätigung einreichen
Zweitens, die Zusammenarbeit mit einem Finanzierungsberater oder der Hausbank, die den Antrag bei der KfW einreicht. Neben diesen Schritten sind auch Nachweise wie Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre und Geburtsurkunden der Kinder erforderlich.
Das Programm bietet eine wichtige Unterstützung für Familien, die klimafreundliches Wohnen anstreben, birgt jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Zielgruppenerreichung und der Kosten.
Weitere Details, wie die Berechnung der Kredithöhe oder konkrete Zinssätze, kann man im nachstehenden Link erfahren: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-(300)/