Die neue Grundsteuerreform bringt einige wesentliche Veränderungen mit sich. Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstückswerte neu bewerten lassen, wobei Faktoren wie Lage, Größe und Art der Immobilie berücksichtigt werden. Ein zusätzliches Gesetzespaket ermöglicht es den Gemeinden, ab 2025 erhöhte Hebesätze für unbebaute Grundstücke festzulegen. Einige Bundesländer haben bereits eigene Regelungen eingeführt, was bedeutet, dass es in den jeweiligen Regionen zu unterschiedlichen steuerlichen Bestimmungen kommen kann. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die neuen Bewertungsrichtlinien zu informieren und die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.